Liebe Patientinnen und Patientendas neue Infektionsschutzgesetz gibt in §28 b Abs. 1 Ziffer 8 vor, dass nach Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern folgendes gilt: < Therapeutinnen müssen FFP2-Masken nach der Vorgabe der BGW tragen < Patienten und Patientinnen tragen ab einer Inzidenz von 100 ebenfalls FFP2-Masken oder vergleichbares < Schutzmasken FFP2 (EN 149:2001) und KN95 …