Liebe Patientinnen und Patientendas neue Infektionsschutzgesetz gibt in §28 b Abs. 1 Ziffer 8 vor, dass nach Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern folgendes gilt: < Therapeutinnen müssen FFP2-Masken nach der Vorgabe der BGW tragen < Patienten und Patientinnen tragen ab einer Inzidenz von 100 ebenfalls FFP2-Masken oder vergleichbares < Schutzmasken FFP2 (EN 149:2001) und KN95 …
Aktuelle Corona Maßnahmen
Wir kümmern uns mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung geltender Sicherheits- und Hygienevorschriften um Ihr Wohlergehen. Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei. MaskenWir möchten Sie bitten Ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und diese in allen Bereichen der Praxis zu tragen. Dies gilt auch während der Behandlung, sofern nicht anders angeordnet. Achten Sie auch auf den gesetzlichen Mindestabstand zu anderen Patienten …