Seit dem 01.10.2022 gilt in unseren Räumlichkeiten die FFP2 Maskenpflicht (bzw. die Pflicht zum Tragen einer vergleichbaren KN95-, N95-, KF 94 oder KF 99-Maske). Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!
Seit dem 01.10.2022 gilt in unseren Räumlichkeiten die FFP2 Maskenpflicht (bzw. die Pflicht zum Tragen einer vergleichbaren KN95-, N95-, KF 94 oder KF 99-Maske). Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!